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IGeL-Leistungen
Was sind eigentlich IGeL-Leistungen?
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) nach Definition der Bundesärztekammer sind ärztliche Leistungen, die:
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medizinisch notwendig, sinnvoll oder vertretbar sind |
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vom einzelnen Arzt entsprechend seines individuellen Verständnisses von medizinischer Ethik und Zweckmäßigkeit angeboten werden |
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von Patienten in freier, selbstverantwortlicher Entscheidung gewünscht und nachgefragt werden |
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von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht bezahlt und deshalb vom Arzt gemäß GOÄ abgerechnet werden |
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durch Ärzte nicht gewerblich erbracht werden |
Bei vielen individuellen Gesundheitsleistungen handelt es sich nicht um unwirtschaftliche oder umstrittene Methoden, sondern um sinnvolle, etablierte Untersuchungsverfahren und Beratungsleistungen. Im Rahmen der ausreichenden Grundversorgung gelten sie als entbehrlich, im Sinne der optimalen Versorgung sind sie jedoch absolut sinnvoll.
Bis innovative und neuartige Untersuchungsmethoden in den gesetzlichen Maßnahmenkatalog aufgenommen werden, vergehen meist Jahre. In dieser Zeit können Sie von Patienten nur als Selbstzahlerleistungen wahrgenommen werden. Nicht selten sind die IGeL-Leistungen von heute die gesetzlichen Leistungen von morgen.
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